Lieferbedingungen

LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Wir nehmen jede Bestellung nur zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in Auftrag.
  2. Alle Angebote sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen in EURO. Die Liefertermine sind stets unverbindlich. Menge, Maße, Gewichte und Farben verstehen sich mit den handelsüblichen Toleranzen. Bei Sonderanfertigungen gilt eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 10% als vereinbart. Für Aufträge unter € 50,– berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 5,– .
  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen Netto zu leisten.
  4. Sofern nach unserer Ansicht auf Grund der eingezogenen Auskünfte unsere Forderung aus dem Kaufvertrag als gefährdet erscheint, haben wir das Recht, ganz oder teilweise auch nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung für uns, diesbezügliche Unterlagen dem Besitzer vorzulegen, besteht nicht.
  5. Unsere Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wird sie von unserem Vertragspartner weiterveräußert oder verarbeitet, gelten dessen Ansprüche an seinen Abnehmer in Höhe des Wertes unserer Forderung als schon jetzt an uns abgetreten. Die Abtretung wird in gleichem Umfang auch dann wirksam, wenn der Besteller die Ware zusammen mit fremden Lieferungen weiterveräußert oder für mehrere Abnehmer verarbeitet.
  6. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort berücksichtigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir die Wahl, die beanstandete Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
  7. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse wie Streik oder Aussperrung bei uns oder unseren Vorlieferanten, befreien uns ganz oder teilweise von unseren Lieferungsverpflichtungen. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung zum vereinbarten Termin unmöglich, so verlängert sich die Lieferzeit um eine angemessene Frist.
  8. Alle Sendungen reisen – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Käufers. Die Lieferung von Büroartikeln erfolgt ab einem Netto-Warenwert von €100,– „frei Empfangsstation“ des Käufers. Für Stanzartikel gelten die Preise ab Werk. Rollgelder und Zustellgebühren sowie Mehrkosten für Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Bestellers.
  9. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Gummersbach vereinbart. Bei etwaiger Unwirksamkeit irgendeiner der vorstehenden Bestimmungen behalten die übrigen Punkte unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ihre Gültigkeit.

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